Beweissicherung

Trotz aller Vorsicht und Vorsorge kann ein Schaden entstanden sei und dieser muss dann  schnell behoben werden. Zum Beispiel wäresonst der Baufortschritt gefährdet, Folgegewerke an der Weiterführung ihrer Arbeit behindert oder Gefahrenpotentiale könnten bestehen und ähnliches.

In solchen Fällen bietet sich dann eine Beweissicherung an.

Die Beweissicherung kann dann über ein Gericht erfolgen oder privat beauftragt werden.

Die Beauftragung zu einer Beweissicherung durch ein Gericht, nennt man ein „Selbständiges Beweisverfahren“. Mit einem Anwalt zusammen können Sie ein Selbständiges Beweisverfahren beantragen. Das daraus resultierende Ergebnis eines solchen Verfahrens ist das Gerichtsgutachten. Dieses Gutachten kann in dem Rechtsstreit als verbindliches Gerichtsgutachten eingebracht werden.

Möchten Sie dieses Beweisverfahren nicht anwenden, da zum Beispiel die Fertigstellung über den gerichtlichen Weg Ihnen zu lange dauert, sollten Sie versuchen eine verwendbare Beweissicherung im Privatverfahren zu erlangen.

Ein Fachmann, also ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, sollte beauftragt werden, um den Beweisen mehr Gewicht zu verleihen. Privat gesicherte Beweise sind lediglich ein Parteivortrag im gerichtlichen Rechtsstreit.

In ihrem konkreten Fall sollten Sie sich vorab aber immer von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.