Gerichtsgutachten

Vom Gericht beauftragte Gutachten  sind so gennante Gerichtsgutachten und können in Einzelfällen auch durch eine Staatsanwaltschaft beauftragt werden.

Bei Bedarf werden vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit der Klärung technischer Fragen oder mit der Prüfung der Angemessenheit von Preisen beauftragt.

Diese spalten sich auf in:

a) Rechtsstreit

b) Selbständige Beweisverfahren

Der Richter stellt die Fragen an den Sachverständigen selbst und prüft im Verfahren, welche Fragen durch einen Sachverständigen beantwortet werden müssen, damit eine Entscheidung erlangt werden kann. Die streitenden Parteien (Kläger/in und Beklagte/r).

Im sogenannten „Selbständigen Beweisverfahren“ formulieren die Parteien die Fragen.

Das Selbständige Beweisverfahren soll der Schlichtung der Streitigkeit - wenn möglich ohne Rechtsstreit- über eine fachliche Aufklärung dienen. Hierzu beantragt der Antragsteller beim zuständigen Gericht die verbindliche Klärung strittiger Beweisfragen. Wenn man den Streit außergerichtlich beilegen kann, macht dieses Verfahren Sinn.

Sinnvoll ist es in jedem Fall mit einem Fachmann vorab die konkrete Fragestellung vor Einbringung in das Verfahren zusammen auszuformulieren. Ein Sachverständiger kann eine Frage im Selbständigen Beweisverfahren evtl. nicht zufriedenstellend beantworten, da die Fragestellung die erhoffte Antwort nicht hergibt. Die Fragen kann nur genauso beantworten werden, wie ihm gestellt wurden.

Sollte trotzdem keine außergerichtliche Einigung nach Klärung der Streitfragen erreicht werden, hat diese Vorgehensweise zwei wichtige Vorteile:

1. In einem evtl. später anhängigen Rechtsstreit muss kein neues Gutachten beauftragt werden, da es sich bereits um ein Gerichtsgutachten handelt.

2. Die Erstellung erfolgt schneller, als bei Anforderung während eines Rechtsstreits.

In ihrem konkreten Fall sollten Sie sich vorab aber immer von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.