Baubegleitung
Breits in der Planungsphase kann die Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgen und Ärger ersparen.
In den letzten Jahren ist es üblich geworden, dass Sachverständige der entsprechenden Gewerke bei Neubauten oder Umbauten baubegleitend tätig werden.
Die Baumaßnahmen werden partnerschaftlich mit dem Fachhandwerker begleitet. Technische Mängel sollen erst gar nicht entstehen oder frühzeitig erkannt und noch in der Montagephase beseitigt werden können.
Der Sachverständige ist hier z. B. als Ansprechpartner unterstützend für die Fachhandwerker vor Ort tätig.
Es soll hier nicht unterstellt werden, dass der Fachhandwerker irgendwelche Vorschriften oder allgemein anerkannten Regeln der Technik absichtlich nicht beachtet.
Der Sachverständige soll mit seiner Tätigkeit vor Ort letztlich nicht nur den Auftraggeber vor Mängeln am Bau, sonders gleichfalls den Fachhandwerker schützen. Wird ein Mangel, egal ob verdeckter Mangel oder nicht, erst nach Fertigstellung oder Inbetriebnahme festgestellt, so kann dessen Beseitigung unter Umstäden ein Vermögen kosten. Wird der Mangel frühzeitig in der Montagephase festgestellt, so reicht oftmals ein kleiner Handgriff oder Hinweis, um den Mangel zu vermeiden oder abzustellen.
Der Auftragnehmer profitiert genauso wie die verschiedenen Gewerke von einer Baubegleitung.