Schiedsgutachten

Meinungen, technischer und/oder preislicher Art können auseinander gehen und eine Einigung kann nicht erreicht werden.

Das Schiedsgutachten ist dann wahrscheinlich die richtige Wahl, wenn beide Seiten aus diesen oder anderen Gründen ein Gerichtsgutachten scheuen. Für beide Seiten jedoch eine verbindliche Klärung der streitigen Fragen durch einen neutralen Experten wünschenswert ist.

Es können gemeinsam alle Vertragsparteien ein Privatgutachten beauftragen und vertraglich vereinbaren, dass das Privatgutachten von beiden Vertragsparteien als verbindlich angesehen wird. Es handelt es sich dann um ein Schiedsgutachten.

Das Schiedsgutachten wird grundsätzlich von allen Parteien beauftragt, für die es später verbindlich sein soll. Bei einem Schiedsgutachten ist das Ergebnis bereits für alle Vertragspartien (rechts-)verbindlich.  Grundsätzlich müssen sich hierbei alle Vertragsparteien auf einen gemeinsamen Sachverständigen einigen.

In ihrem konkreten Fall sollten Sie sich vorab aber immer von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.