Beratung

Handwerker oder Inhaber von Handwerksbetrieben sind in der Regel aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in theoretischen, technischen und rechtlichen Belangen zu Sachverständigen geworden.

Ein Sachverständigen-Gutachter ist Experte für technische Fragen sowie für die Prüfung der Angemessenheit von Preisen. Grundsätzlich sind die Leistungen eines Sachverständigen kostenpflichtig und im voraus vom Auftraggeber zu erbringen. Dies gilt auch oder gerade für eine Erstberatung. Diese wird nicht telefonisch durchgeführt. Das gilt gleichermaßen für Privat- und Gerichtsgutachten. Kommt es allerdings während einer laufenden Privatbegutachtung zu einer telefonischen Beratung, ist dieses wiederum einer persönlichen Beratung vor Ort gleichgestellt.

Anfragen innerhalb eines Privatgutachtens durch eine gegnerische Partei oder Dritte wird keine Auskunft erteilt. Bei Gerichtsgutachten wird ebenfalls grundsätzlich keine fernmündliche Auskunft erteilt.

Zweckmäßig kann durchaus eine mündliche Erstberatung (nicht telefonisch) sein. Es kann in der Erstberatung dann geklärt werden, ob ein Privat- oder Gerichtsgutachtens ein geeignetes Mittel zur Zielerreichung ist. Auf Basis eines mündlichen Gutachtens oder einer gutachterlichen Stellungnahme eine technische Frage schnell und preisgünstig zu beantworten wäre, ohne viel Formvorschriften und bürokratischen Umstand. Eine solche Erstberatung können Sie gern bei uns im Hause (Kontakt) vereinbaren. Die Kosten einer Erstberatung im privaten, nicht industriellen Umfeld liegen ca. bei 85 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (101,15 Euro inkl. derzeit 19% MwSt.). Ein Auftragungsformular finden Sie im Downloadbereich dieser Internetseite.

 

Ein weiteres Aufgabenfeld sind Fachhandwerker, die fachlichen Beistand suchen. Bei einer kompliziert aufgebauten Anlage kann auch ein Fachmman an seine Grenzen stoßen. Auftraggeber und Auftragnehmer suchn dann gemeinsam nach eine technische Lösung. Ein Sachverständiger kann dann als Berater zur Seite stehen. Hier geht es dann nicht um Schuldzuweisungen oder dergleichen, sondern um technisch effiziente Lösung zu finden.

Grundsätzlich gilt: Wird ein Sachverständiger bereits in der Beratungsphase hinzugezogen oder spätestens dann, wenn technische Fragen oder Aufgaben im ersten Anlauf nicht selbst gelöst werden können, erspart es allen Parteien oftmals eine Menge Ärger und Kosten.
Lassen Sie sich bei technischen Problemen frühzeitig von einem kompetenten und unabhängigen Fachmann beraten. Egal, ob Sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer am Geschehen beteiligt sind.

Wenn sich der Sachverständige ausdrücklich auf seine öffentliche Bestellung und Vereidigung beruft, darf er nur Fragen zu seinem Bestellungsgebiet beantwortet werden.

Ist dies nicht der Fall, so kann der Sachverständige auch zu Themengebieten sich äußern, die von seinen Bestellungsbereichen abweichen. Dies ist gesondert hervorzuheben und nur in Einzelfällen möglich.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen der Schweigepflicht.

In der Rubriken Leistungen und Vergütung finden Sie weitere Details zu den Leistungen und Vergütungen eines Sachverständigen.

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