Schadengutachten
Das klassischen Schadengutachten kommt immer dann zum Tragen, wenn technischen Anlagen oder Installationen plötzlich Mängel aufweisen und/oder sogar Schäden entstehen.
Die Bezeichnung "Schadengutachten" stellt keine eigene Gutachtenform dar. Die Bezeichnung "Schadengutachten" ist entweder ein Privatgutachten, ein Gerichtsgutachten oder ein Schiedsgutachten. Der Zweck und die bestellenden Auftraggeber sind maßgeblich und nicht der Inhalt.
Im Schadengutachten kann die Spannweite der Fragestellungen endlos sein Beispiele: Geräuschen in Leitungen und Geräten, undichten Gasleitungen, Druckverlusten im Heizungssystem, zu geringer Heizleistung, falscher Nebenkostenabrechnung, feuchten Flecken unter der Decke, nicht funktionierenden Klimaanlagen bis hin zu vermeintlich falscher Ware zu möglicherweise überhöhten Preisen.
Bereits im Vorfeld ist dann ein Streit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entbrannt. Dann bleibt fast immer nur die Frage, ob und wie ein Rechtsstreit vermieden werden kann.