Gutachten

Gutachten für die Fachbereiche Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik, Gasinstallation, Wasserinstallation, Solartechnik, Abwassertechnik und alle an diese Bereiche angrenzenden Fachgebiete werden erstellt.

Was genau ist ein Gutachten?

Dem Grunde nach ist Grundsätzlich ist jede fachliche Äußerung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die er in Ausübung seines Amtes von sich gibt, bereits ein Gutachten.

Es ist unerheblich, ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erstellt wird oder wer wer es beauftragt hat.

Eine Stellungnahme, ein Bericht oder sonst eine technische, fachliche oder werkpreisliche Bewertung stellt demzufolge ein Gutachten dar.

In der Praxis begegnen  uns diese vier "klassischen" Gutachtenbezeichnungen:

1. privat beauftragte Gutachten (Privatgutachten)

2. Gutachten zur Feststellung eines Schadens (Schadengutachten)

3. gerichtlich beauftragte Gutachten (Gerichtsgutachten)

4. Gutachten zur privaten Streitbeilegung (Schiedsgutachten)